Staudis Skihütten

Urlaub in den Bergen

AGBs Staudis Skihütten
Version 2023 /2024

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Staudis Skihütten. Diese gelten für alle Buchungen bei Staudis Skihütten. Jegliche abweichenden Bedingungen werden von Staudis Skihütten nicht akzeptiert. Die erwähnten Preise sind ohne Gewähr.


1. Mietperiode                                                                                                                                                      2. Angebote/ Buchung
3. Bestätigung und Zahlung
4. Anullierung
5. Miete Unterkunft
6. Kaution
7. Kurtaxe
8. Haustiere
9. Parken
10. Hausordnung
11. Haftung
12. Beschwerden
13. Newsletter

1. Mietperiode
Alle Mietpreise sind in Euro und pro Woche. Die Woche beginnt am Samstag ab 16.00 Uhr und endet den darauf folgenden Samstag um 10.00 Uhr . Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wohnungszutritt vor dem erwähnten Zeitpunkt. Der Kunde hat keinen Anspruch Zutritt nach dem erwähnten Zeitpunkt.


2.Angebote
Angebote sind unverbindlich. Für eine Buchung bitten wir um eine kurze Info das Sie buchen möchten. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung mit Zahlungsaufforderung von uns. Erst nach Zusendung der Buchungsbestätigung  ist die Buchung wirksam.


3. Bestätigung und Zahlung
Die Buchungsanfrage wird von Staudis Skihütten in ihrem Buchungssystem kontrolliert. Wenn Staudis Skihütten mit dieser Buchungsanfrage einverstanden ist, wird diese schriftlich bestätigt (Buchungsbestätigung).                                                                                                                                    Spätestens 10 Tage nach dem Bestätigungsdatum soll eine Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Bestätigung erwähnten Betrags auf dem Konto von Staudis Skihütten eingegangen sein. Der Restbetrag soll spätestens 30 Tage vor Beginn der Mietperiode auf dem Konto von Staudis Skihütten eingegangen sein. Bei einer Buchung weniger als 30 Tagen  vor Beginn der Mietperiode soll der Gesamtbetrag der Bestätigung sofort auf das Konto von Staudis Skihütten überwiesen werden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der schuldigen Beträge sendet Staudis Skihütten eine Mahnung. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Mahnung auf dem Konto von Staudis Skihütten eingegangen ist, wird der Vertrag als annulliert betrachtet. Staudis Skihütten berechnet dann Kosten wie in Paragraph “Annullierung“ beschrieben.


4. Annullierung
Wenn ein Vertrag annulliert wird, ist der Bucher neben den Reservierungskosten die nachstehenden Annullierungskosten schuldig:
A. Bei Annullierung bis 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode 50 % der Bestätigung, des Mietpreises.
B. Bei Annullierung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode 100 % der Bestätigung, (der gesamte  Mietpreis).
C. Bei früherer Abreise bleibt der Bucher den gesamten Mietbetrag schuldig.


5. Miete Unterkunft
In der Miete der Unterkunft ist bei Staudis Skihütten inbegriffen:
a. Strom, Wasser und Licht
Bei der Miete einer Unterkunft bei Staudis Skihütten ist nicht inbegriffen:
a. Miete Bettwäsche (verpflichtet)
b. Endreinigung (verpflichtet)
c. Reservierungskosten
d. Handtücher (ab Winter 2014/2015 verpflichtet)
e. Kurtaxe
6. Kaution
Bei unseren Unterkünften wird eine Kaution von 200 Euro berechnet. Diese ist im Voraus, Anteilig zur Hälfte mit jeder Anzahlung zu leisten. Die Kaution wird innerhalb zwei Wochen nach der Abreise per Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto zurückbezahlt. Eventuelle Schäden in der Unterkunft, melden Sie bitte direkt ( innerhalb 24 Stunden) bei Ihrer Ankunft an Staudis Skihütten schriftlich oder per mail.


7. Kurtaxe
In Wald/Königsleiten und Hochkrimml muss man Kurtaxe zahlen. Diese Kosten berechnet Staudis Skihütten im Voraus bei ihrer Bestätigung/ Rechnung.


8. Haustiere
In den von Staudis Skihütten angebotenen Appartements und Chalets sind Haustiere nicht erlaubt !


9. Parken
Parken in der Tiefgarage ist ausschließlich auf den  gekennzeichneten Parkplätzen gestattet.
Wir haben 11 Stellplätze für normale PKW´s
Sollten Sie mit großen SUV, Kleinbussen  anreisen,  bitte unbedingt  mitteilen.
Dafür haben wir auch in der Nähe Stellplätze die Sie kostenlos nutzen können.


10. Hausordnung
In den Wohnungen darf nicht geraucht werden.
Es darf in den Wohnungen nicht mit Fett frittiert werden.
Die Wohnungen dürfen nicht mit Skischuhen betreten werden.                                                              Kerzen, offenes Feuer und Grillen auf den Balkonen ist verboten.
Das Mitnehmen von Skiern, Snowboards
und Skistöcken in die Wohnungen ist nicht gestattet!

Unser Haus hat einen Abstellraum für Ski und Skischuhe mit Schuh-Trockner.
Sie sollen Hausmüll, Flaschen, Papier, usw. selbst entsorgen.
Bei Abreise ist Folgendes zu erledigen:
1) Müll entsorgen
2) Bettwäsche abziehen und in den Flur der Wohnung legen
3) Lebensmittel aus dem Kühlschrank entfernen
4) Geschirr spülen
5) Kühlschrank nicht auschalten, Wasser und Heizung  nicht abstellen!
Es wird erwartet, dass Sie die Küche (mit Ofen und Geschirrspüler soweit vorhanden) sauber   hinterlassen.


11. Haftung
Staudis Skihütten haftet nicht für:
Diebstahl, Verlust oder Schaden aller Art während oder als Folge eines Aufenthaltes in einer unserer Wohnungen.
Für den Ausfall technischer Geräte in den Wohnungen. Der Vermieter haftet nicht für einen eventuell auftretenden Defekt einer vorhandenen Internetverbindung.
Nicht unter der Verantwortung von Staudis Skihütten ausgegebene Bilder, Prospekte oder anderes  Informationsmaterial Fehler oder Irrtümer im Prospekt, in der Website oder in anderen Veröffentlichungen.
Der Mieter haftet persönlich für den Verlust oder Schäden des Gemieteten oder des Inventars, ungeachtet ob diese entstanden sind durch Verschulden oder Versäumnis des Mieters oder durch den Aufenthalt von Dritten, die sich mit Zustimmung des Mieters in der Wohnung aufhalten.
Wenn die Wohnungen nicht ordentlich benutzt bzw. hinterlassen werden, wie in den Allgemeinen Bedingungen (Hausordnung) beschrieben, können zusätzliche (Reinigungs-) Kosten in Rechnung gestellt werden.


12. Beschwerden
Beschwerden während des Aufenthalts sollen spätestens innerhalb von 24 Stunden bei  Staudis Skihütten oder bei unserem  Hausbesorger  gemeldet werden, damit Staudis Skihütten angemessene Maßnahmen ergreifen kann. Wenn eine Beschwerde nicht zur Zufriedenheit erledigt werden konnte, soll der Mieter die Beschwerde mit allen relevanten Informationen schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach dem Aufenthalt bei Staudis Skihütten melden. Wird dieses Beschwerdeverfahren vom Mieter nicht eingehalten, verliert er damit seinen Anspruch auf Schadensersatz, vorausgesetzt, dass überhaupt davon die Rede sein könnte.


13. Newsletter
Indem Sie Ihre persönlichen Daten auf unserer Website abgeben, geben Sie automatisch das Einverständnis, dass wir diese Daten benutzen um Ihnen NEWSLETTERS zu schicken.